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DÄMMUNG NACH ENEV - ANFORDERUNGEN FÜR DEN ENERGIEAUSWEIS

Die Energieeinsparverordnung gehört zum deutschen Baurecht. In ihr sind Vorgaben enthalten, die die Anforderungen an Gebäude detailliert darstellen, was den Verbrauch von Energie durch die Heizung betrifft. Das große Ziel dieser Verordnung ist es, den Energieverbrauch von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch eine entsprechende Dämmung zu senken. Die In der EnEV sind die Mindeststandards festgeschrieben. Diese gelten sowohl für neugebaute Häuser, als auch für die Sanierung älterer Gebäude.

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WIE SIEHT DIE UMSETZUNG DER ENEV IN DER PRAXIS AUS?

Zusätzlich zur EnEV gibt es das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz). Dieses ist 2009 in Kraft getreten und verpflichtet den Bauherren bzw. den Besitzer einer Immobilie dazu, regenerative Energien für die Wärmeversorgung eines Hauses zu nutzen. Dies soll verhindern, dass fossile Brennstoffe zu schnell aufgebraucht werden. Wer nicht in der Lage ist, die Energie für das Haus auf diese Weise zu erzeugen, muss die Dämmung besser herstellen, als es in der Energieeinsparverordnung gefordert wird.


Die Dämmung eines Altbaus nach der Verordnung wird vom Staat unterstützt. Dies ist ein Entgegenkommen, da man sehr hohe Anforderungen an den Hausbau stellt. Zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse sind für die Dämmmaßnahmen des Hauses bzw. des Altbaus möglich.


Wenn Sie sich für die Sanierung eines Hauses entscheiden und einen Energieausweis bekommen wollen, sollten Sie die Dämmmaßnahmen als einen Teil einer ganzheitlichen Reihe von Arbeiten ansehen, die durchgeführt werden müssen. Hierzu zählen laut Energieeinsparverordnung die Heizung, die Dämmung der Fassade, die Warmwasseraufbereitung und die Lüftung der Wohnung.

NACHRÜSTPFLICHT IM ZUGE DER VERORDNUNG

Die oberste Geschossdecke steht bei allen Dämmmaßnahmen im Fokus, da hier bis zu 20% der Energie in Form von Wärme verloren gehen kann. Für alle Gebäude, die nicht schon entsprechend gedämmt sind, besteht eine Nachrüstpflicht. Der U-Wert der Dämmmaterialien darf maximal 0,24 Watt/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) betragen. Nutzen Sie Ihr Haus selbst, müssen Sie die Dämmmaßnahmen erst mit einer Frist von zwei Jahren durchführen bzw. bei einem Besitzerwechsel des Hauses sofort. Sollten Sie einen Nachweis darüber haben, dass die Maßnahmen, die von Ihnen in der Energieeinsparverordnung gefordert werden unwirtschaftlich bzw. unverhältnismäßig sind, betrifft Sie die Nachrüstverpflichtung nicht.

WIE KANN EINE GEBÄUDEDÄMMUNG LAUT ENERGIE VERORDNUNG AUSSEHEN?

Mit Beyer Dämmtechnik haben Sie einen Fachbetrieb für Gebäudedämmungen aller Art an Ihrer Seite. Wir kennen uns bestens mit den verschiedenen Dämmmethoden aus und können Ihnen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir verwenden ausschließlich Materialien, die entsprechende Dämmwerte und U-Werte aufweisen, um Ihnen und Ihrer Immobilie zu einem Energieausweis zu verhelfen.

Nutzen Sie jetzt unsere Service und erfüllen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Ihr Gebäude. Sie bekommen bei uns die Einblasdämmung mit mineralischem Granulat, als auch die Untersparrendämmung mit Vlies aus Steinwolle. Ebenso sind wir in der Lage, Ihre Zwischendecken mit Dämmplatten aus Steinwolle oder Polystyrol die Funktion als Kältebrücke zu nehmen.

Wenn Sie Fragen zur Durchführung einer Dämmung haben, sprechen Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon an. Unsere kompetenten Mitarbeiter werden sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.