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Sommerlicher Hitzeschutz

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Der sommerliche Wärmeschutz gemäß der EnEV

Der sommerliche Wärmeschutz wird in der Anlage 1 Nummer 3.1.1 der Erneuerbaren Energieverordnung (EnEV 2014) durch die DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – 2013-02 geregelt. Diese gilt allerdings nur für zu errichtende Gebäude und beheizte bzw. beheizbare Räume wie Wohn- und Hobbyzimmer. Im Vorwort dieser technischen Regel wird der Zweck der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz folgendermaßen definiert. Sie soll:

die sommerliche thermische Behaglichkeit in Aufenthaltsräumen sicherstellen
eine hohe Erwärmung der Aufenthaltsräume vermeiden
den Energieeinsatz für Kühlung vermindern

Einflussfaktoren auf die Wärmeentwicklung in Gebäuden

Die Art der Konstruktion von Gebäuden hat einen großen Einfluss auf das Wärmeverhalten. Um die Mindestanforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz zu ermitteln, wird der sogenannte Sonneneintragskennwert herangezogen. Im Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) der DIN 4108-2 sind dazu entsprechende Verfahren zur Ermittlung vorgegeben.
Berücksichtigt werden dabei zunächst einmal die Sommerklimaregionen (A, B oder C), die Bezugswerte der operativen Innentemperaturen vorgegeben. Aber selbstverständlich spielt auch die Gestaltung eines Hauses eine wichtige Rolle. Für die Berechnung des Sonneneintragskennwertes werden daher die Größe und Qualität von Fenstern, aber auch deren Neigung und Orientierung herangezogen. Die Bauweise des Daches sowie der Wände, Decken und Böden äußert sich ebenfalls auf das Wärmeverhalten von Räumen aus.

Schutz vor Sonneneinstrahlung bieten Dachüberstände, Vordächer und Markisen, die deshalb in Relation zur Grundfläche des Raumes gesetzt werden. Dabei gilt jedoch, dass außen liegende Sonnenschutzsysteme besser wirken als innen angebrachte. Und schließlich spielt auch die Bauart in Bezug zur möglichen Nachlüftung der Räumlichkeiten eine wichtige Rolle.

Sommerlicher Wärmeschutz für den Altbau

Die in der EnEV geregelten Vorgaben gelten ausschließlich für zu errichtende Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude. Sanierungen an Altbauten sind dagegen von der Nachweispflicht ausgenommen. Während man im Neubau bereits durch eine durchdachte Planung sowie bestimmte Komponenten Einfluss auf das sommerliche Aufwärmverhalten nehmen kann, ist dies beim Altbau schwieriger. Bauliche Veränderungen sind hier nicht immer möglich oder erwünscht. Dennoch kann auch im Altbau ein besserer Hitzeschutz erreicht werden.

Da die Art der Konstruktion von Dächern, Wänden, Böden und Decken einen großen Einfluss auf das Wärmeverhalten hat, kann eine genau auf die vorhandenen Bedingungen abgestimmte Dämmung die Innentemperaturen positiv beeinflussen. Mithilfe einer effizienten Wärmedämmtechnik kann ein Gebäude im Winter nicht nur vor Wärmeverlusten geschützt, sondern auch ein effizienter Schutz vor Überhitzung im Sommer gewährleistet werden.
Besonders Dachwohnungen können davon deutlich profitieren. Neben modernen Fenstern mit spezieller Wärmeschutzverglasung ist vor allem eine optimale Dachdämmung notwendig. Zusätzlich hilft eine Fassadendämmung gegen zu hohe Temperaturschwankungen.
Sollte aus denkmaltechnischen Gründen eine Außendämmung nicht möglich sein, bietet auch eine Innenwanddämmung einen gewissen Schutz. Sie ist aber aufwendiger sowie ineffizienter und daher nur eine gute Alternative, wenn die Außendämmung nicht durchgeführt werden kann oder soll.

Sommerlicher Hitzeschutz von der Beyer Dämmtechnik GmbH

Sie wollen Ihr Gebäude im Raum Bremen, Vechta oder Hannover mit einer effizienten Wärmeschutzdämmung, die sowohl im Sommer wie im Winter wirksam ist, ausstatten? Wir von der Beyer Dämmtechnik stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend. Als erfahrene Profis planen wir Ihre Dämmung entsprechend Ihrer Vorgaben sowie den geltenden Vorschriften und führen jede Art von Dämmung fachgerecht durch. Ob Außendämmung oder Innendämmung – wir finden die perfekte Lösung für Sie und bieten Ihnen so einen angenehmen Wohnkomfort zu jeder Jahreszeit.
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